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Grundstücksabteilung
Postal address
Post-office box 12 2079574 Weil am Rhein
Office hours
Mo bis Do 8.00 - 12.00 Uhr / Mo 14.00 - 17.00 Uhr / Mi 14.00 - 18.00 Uhr / Fr 8.00 - 13.00 Uhr
Description
Aufgaben der Grundstücksverwaltung sind:
- Erwerb von Grundstücken, die von der Stadt zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt werden
- Verkauf von Wohnbau- und Gewerbegrundstücken
- Bestellung von Rechten an Grundstücken (z.b. Leitungsrechte) zugunsten oder zu Lasten der Stadt
- Abschluss und Verwaltung von Erbbaurechtsverträgen
- Verwaltung des allgemeinen Grundvermögens der Stadt, des Stadtwalds und der Kleingärten auf städtischen Grundstücken (Unterhaltung und Bewirtschaftung, Vermietung und Verpachtung)
- Anmietung von unbebauten Grundstücken durch die Stadt
- Klärung nachbarrechtlicher Fragen zwischen der Stadt und ihren Grundstücksnachbarn
- Verwaltung der Jagdpachten und der Fischereirechte an städtischen Gewässern
- Prüfung von Vorkaufsrechten der Stadt, v.a. nach dem Baugesetzbuch, und Ausstellen von Bescheinigungen für Notare und das Grundbuchamt
- Überlassung des städtischen Grundbesitzes für Werbezwecke (Litfass-, Uhrensäulen u.a.)
Weitere Aufgaben:
- Verwaltung der Versicherungen der Stadt (soweit es sich nicht um Aufgaben des Gebäudemanagements handelt), Bearbeitung von Schadensfällen, die durch Versicherungsschutz gedeckt sind
- Anlaufstelle vor Ort für die Wohnraumförderung des Landes (Darlehen der L-Bank) ergänzend zur Bearbeitung durch die Wohnraumförderung des Landratsamts Lörrach
Personal contact
Herr Helmut Ehlinger
Abteilungsleiter
Telephone: 07621/704-223
Fax: 07621/704-55223
Email: h.ehlinger@weil-am-rhein.de
Room: 223
Responsibility: Verkauf von sonstigen Baugrundstücken
Herr Patrick Weichert
Sachbearbeiter
Telephone: 07621/704-224
Fax: 07621/704-55224
Email: p.weichert@weil-am-rhein.de
Room: 224
Responsibility:
- Verkauf von Bauplätzen in Neubaugebieten
- Wohnraumförderung
- Auskünfte für Anpachtungen von Kleingärten
- Bearbeitung von Wildschäden an landwirtschaftlich genutzten Grundstücken
- Vergabe jährlicher Nutzungsrechte an städtischen Obstbäumen