Procedure descriptions
Die Stadt Weil am Rhein ist kommunaler Schulträger für 8 Schulen (4 Grundschulen, 1 Grund- und Hauptschule, 1 Hauptschule, 1 Realschule und 1 Gymnasium). Unter dem folgenden Link finden Sie eine Übersicht über alle Schularten in Weil am Rhein.
Der kommunale Schulträger trägt die Verantwortung für die Sachmittel und das nichtlehrende Personal (Verwaltungskräfte, Hausmeister und Reinigungspersonal). Er ist ferner berechtigt und verpflichtet, öffentliche Schulen einzurichten und fortzuführen, wenn ein öffentliches Interesse besteht (§ 27 SchG). Weitere Aufgaben des Schulträgers regelt § 48 SchG. Erforderlich ist eine enge Kooperation mit der staatlichen Schulverwaltung (Amt für Schule und Bildung, Regierungspräsidium Stuttgart). Der Schulträger erledigt seine Aufgaben als "weisungsfreie Pflichtaufgabe".
Konkrete Aufgaben der Schulverwaltung sind:
- Entwicklung von Konzeptionen zur Planung, Gestaltung und Organisation des Schulbetriebes (Schulsituationsberichte, Schulentwicklungsplanung, Schulraumplanung, Schulstatistik)
- Durchführung von Modellversuchen
- Einteilung der Schulbezirke für die Grund- und Hauptschulen
- Mitwirkung bei der Besetzung von Schulleiterstellen
- Kooperation mit staatlichen Behörden und mit Trägern der Jugend- und Sozialarbeit
- Zusammenarbeit mit Gesamtelternbeirat
- Grundschulbetreuung
- Personalverwaltung für Verwaltungskräfte, Grundschulbetreuerinnen, Freizeitpädagogen/innen, Küchenkräfte
- Abwicklung und Organisation der Schülerbeförderungskosten im Rahmen der Satzung des Landkreises
- Schulische Haushaltsangelegenheiten (Abrechnung von Schulkostenbeiträgen u. a.)
- Schulraumvergabe an Dritte
- Gestattungen von Warenverkauf an den Schulen